Allgemeine Geschäftsbedingungen der KABL GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der KABL GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma ist ein etabliertes Unternehmen, das professionellen Unterricht in verschiedenen Kampfkünsten anbietet. Unsere Trainingsprogramme sind darauf ausgerichtet, die körperliche Fitness zu verbessern, Selbstverteidigungsfähigkeiten zu entwickeln und das Selbstvertrauen unserer Schüler zu stärken. Wir achten auf die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Schüler und arbeiten ausschliesslich mit qualifizierten Trainern zusammen, um eine erstklassige Ausbildung zu gewährleisten.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch das Mitglied zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn das Mitglied die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Zulassungskriterien
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Angeboten beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Minderjährige können mit der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden. Wer nicht handlungsfähig ist oder wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist oder von einem gegen ihn hängigen Strafverfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben weiss, kann nicht Mitglied werden. Auf Verlangen ist ein aktueller Strafregisterauszug vorzuweisen. Wer bezüglich der Zulassungskriterien falsche Angaben macht oder relevante Tatsachen verschweigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
4. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist unbefristet, sie verlängert sich deshalb automatisch um die gewählte bisherige Dauer und endet u.a. mit der schriftlichen Kündigung der Mitgliedschaft, erstmals zum Ablauf der gewählten Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor Ablauf. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Begeht das Mitglied eine strafbare Handlung, insbesondere Delikte gegen Leib und Leben, behält sich die Firma das Recht vor, den Vertrag sofort und ohne Recht auf Rückzahlung aufzulösen.
5. Hausordnung / Trainingszeiten / Inhalte
Die Mitglieder haben sich an die geltenden Hausordnungen sowie an die Weisungen der Kursleitung zu halten. Hält sich ein Mitglied wiederholt nicht an die Hausordnung oder die Weisungen der Kursleiter, kann die Firma das fehlbare Mitglied einmalig oder dauerhaft von der Teilnahme ausschliessen.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedschafts- oder Unkostenbeiträge erfolgt in diesen Fällen nicht. Inhalt und Dauer der Trainings- und Ausbildungskurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch die Firma bestimmt.
An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden im Regelfall keine Kurse statt. Während den Schulferien kann die Firma die Ausbildungseinheiten reduzieren oder ganz einstellen. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Ausbildungseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrags.
6. Nichtteilnahme, Absage, Unterbruch
Nimmt ein Mitglied an durchgeführten Aktivitäten z.B. in Folge beruflicher oder ferienbedingter Abwesenheit nicht teil, besteht in keinem Fall ein Recht auf Reduktion des Mitgliederbeitrags oder auf Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen. Meldet ein Mitglied eine längere Abwesenheit von mindestens zwei Monaten (z.B. in Folge Auslandaufenthalts) spätestens 10 Tage vor Beginn des Unterbruchs oder ist er für mindestens einen Monat wegen Krankheit oder Unfall verhindert, verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer des Unterbruchs. Krankheits- und unfallbedingte Absenzen sind mittels ärztlichem Zeugnis nachzuweisen.
7. Gesundheitszustand
Die Mitglieder bestätigt, dass keine Kenntnisse von medizinischen Problemen vorliegen, die einer Teilnahme der angebotenen Aktivitäten entgegenstehen und verpflichtet sich, die Ausbildungstauglichkeit im Zweifelsfall selbstständig abzuklären und ggf. eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Jegliche Beeinträchtigung, sowohl physischer als auch psychischer Art, muss dem Kursleiter vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt werden.
8. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
9. Bezahlung
Die Firma bietet den Mitgliedern folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung.
Die Mitglieder sind verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, werden die Mitglieder abgemahnt. Begleichen die Mitglieder die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt das Mitglied automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet das Mitglied Verzugszinsen in der Höhe von CHF 20.00.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung der Mitglieder gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.
10. Pflichten der Firma
10.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
10.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
11. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Die Mitglieder haben die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zustellung von Unterlagen an die Firma.
Die Mitglieder sind verpflichtet die Firma umgehend zu informieren, sollte sich die Kontaktadresse oder die Telefonnummer ändern.
12. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
13. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was die Mitglieder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwenden die Mitglieder im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat das Mitglied sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
14. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Die Mitglieder erklären sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung der Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und sind sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen der Mitglieder diesen oder Dritten bekannt zu geben. Das Mitglied gewährt der Firma das Recht Fotos und Videoaufnahmen für Weiterbildungszwecke sowie Marketingmassnahmen ohne Entgelt zu verwenden. Dieses Recht kann jederzeit schriftlich (Einschreiben empfohlen) gegenüber der Firma widerrufen werden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
15. Versicherung & Haftungsausschluss
Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Das Mitglied ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung, selbst verantwortlich. Für Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt die Firma keine Haftung, auch nicht für beauftragte (Hilfs-)Personen und externe Kursleiter. Dem Mitglied ist bewusst, dass im Rahmen des Ausbildungstrainings kampfsportartige Aktivitäten durchgeführt werden, bei denen auch Waffen oder waffenähnliche Gegenstände zum Einsatz kommen können, die ein Risiko für Leib und Leben darstellen. Durch seine Teilnahme an diesen Aktivitäten übernimmt das Mitglied bewusst die volle Verantwortung für sämtliche gesundheitlichen Risiken und trägt alle daraus resultierenden Konsequenzen. Weder der jeweilige Trainingsleiter bzw. die Teammitglieder noch andere Teilnehmer, haften in irgendeiner Weise für Schäden an Leib und Leben des Mitglieds, die sich aus Aktivitäten im Rahmen des Ausbildungstrainings ergeben. Dies gilt für kurzfristig auftretende Schäden ebenso wie für Langzeit- und Folgeschäden. Weder für das Mitglied noch für seine Rechtsnachfolger ergeben sich irgendwelche Ansprüche aus Unfällen, Verletzungen, Invalidität oder Tod. Sowohl der jeweilige Trainingsleiter als auch die anderen Teilnehmer haften weder vertraglich noch ausservertraglich für irgendwelche Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden, die von Mitgliedern verursacht werden oder dem Mitglied oder Dritten im Zusammenhang mit der Aktivität entstehen.
Die Firma haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Dabei haftet die Firma nur für den unmittelbaren Schaden, der durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde, hingegen nicht für mittelbare Schäden, namentlich entgangener Umsatz oder Gewinn. Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm/ihr Zumutbare beizutragen, um einen allfälligen Schaden zu beheben bzw. gering zu halten.
Bei Übertragung von Aufgaben oder Teilen davon an Dritte haftet der Firma nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion der beigezogenen Unternehmen bzw. Personen. Das Mitglied ist verpflichtet, Schäden oder Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner/ihrer Mitwirkungspflicht entstanden sind. Dies gilt insbesondere für entstandene Mehrkosten durch Wartezeiten und vergebliche Aufwendungen wie z.B. Fahrten zum Ort der Durchführung eines Ausbildungskurses, wenn das Mitglied die ungenügende Information über Absagen, Terminverschiebungen o.ä. zu vertreten hat.
16. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.
Für die Mitglieder gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, die Mitglieder haben einer neueren Version der AGB zugestimmt.
17. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die in Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
20. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.
21. 21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.